BSC Samurai Marburg e.V.
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
des BSC Samurai Marburg e.V.


am Mittwoch, dem 06.03.2024, um 20:00 Uhr in der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH, Auf der Weide 6, 35037 Marburg


Tagesordnung:

  1. Jahresbericht des Vorstandes,
  2. Bericht der Kassenprüfer,
  3. Entlastung des Vorstandes,
  4. Diskussion und Abstimmung zu Satzungsänderung (s.
    Anhang 1) bezüglich Jugendordnung (s. Anhang 2)
  5. Verabschiedung Jugendordnung
  6. Vorstandswahlen (Vorsitzende/r, Kassierer/in,
    Schriftführer/in, Beisitzer/innen, Kassenprüfer/in),
  7. Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder,
  8. Verschiedenes


Anträge müssen spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht sein.

Anhänge:


Anhang 1: Satzungänderung

Die Satzung soll wie folgt ergänzt werden:
[§7 Die Organe des Vereins sind:]
neu: 3. die Jugendversammlung
neu: §11
1. Die Mitwirkung der Jugend im Verein wird über die Jugendordnung geregelt.


Anhang 2: Jugendordnung

Jugendordnung des BSC Samurai Marburg e.V.
§ 1 Zusammensetzung der Vereinsjugend
Mitglieder der Jugend des BSC Samurai Marburg e.V. sind
1. Kinder von 10 bis 13 Jahren
2. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
3. junge Menschen bis 26 Jahren
4. gewählte oder berufene Mitarbeiter*innen der Vereinsjugend.
§ 2 Aufgaben
Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbstständig. Sie entscheidet über die ihr zu fließenden
Mittel in eigener Zuständigkeit.
Zentrale Aufgaben sind:
1. Entwicklung und Förderung neuer und jugendgemäßer Formen von Sport und
Bewegung, von Bildung und Geselligkeit.
2. Aufbau jugendgemäßer Organisationsformen.
3. Umsetzung und Einhaltung der Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit (siehe § 3)
4. Gute Vernetzung der Kinder und Jugendarbeit nach innen und außen (gute
Abstimmung mit dem Vereinsvorstand, mit anderen Vereinen, mit öffentlichen und
freien Trägern der Jugendhilfe sowie mit anderen Bildungseinrichtungen).
5. Ggf. Förderung interkultureller Jugendverständigung sowie Initiierung und Aufbau
nationaler und internationalen Jugendbegegnungen.
§ 3 Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit
Im Sportverein treffen Kinder und Jugendlichen aus sehr unterschiedlichen sozialen
Zusammenhängen aufeinander. Alle sollten die Chance auf eine positive
Persönlichkeitsentwicklung haben. Deshalb sind folgende Grundsätze zu beachten:
1. Fairness: Alle Mitglieder der Vereinsjugend haben sich „Fair“ zueinander zu
verhalten. Schwächere oder Benachteiligte sind zu unterstützen und die besonderen
Fähigkeiten (sportliche und auch persönliche) sind zu fördern. Weiterhin gilt dieser
Grundsatz auch im Umgang mit den Mitgliedern des Vereins sowie mit sportlichen
Gegner*innen, Schiedsrichter*innen und Zuschauer*innen bei sportlichen
Wettkämpfen.
2. Respekt: Alle Mitglieder der Vereinsjugend sind gleich! Um den Respekt gegenüber
anderen Personen innerhalb der Vereinsjugend sowie im Verein und bei sportlichen
Wettkämpfen zu wahren, wird die Sprache „Deutsch“ verwendet.
Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder unterschiedlicher politischer,
konfessioneller oder beruflicher Interessen und insbesondere unterschiedlicher
Herkunft („Rassismus“) finden nicht statt.
3. Freiheit: Jedes Mitglied hat ein Recht auf freie Meinungsäußerung auf der
Grundlage eines respektvollen Umgangs und kann auch frei darüber entscheiden,
sich aktiv in der Vereinsjugend zu beteiligen oder nicht.
4. Teamgeist: Besonders in den Teamsportarten, aber auch bei den Einzelsportarten, ist
der Teamgeist besonders zu fördern. Ziel muss sein, dass die Kinder und
Jugendlichen den Umgang in einer sozialen Gemeinschaft lernen und selbst diese
Gemeinschaft mitgestalten.
5. Spaß: Vor jedem sportlichen Erfolg steht der Spaß an der sportlichen Betätigung.
§ 4 Organe
Organe der Vereinsjugend sind:
1. die Vereinsjugendversammlung
2. der Jugendvorstand
§ 5 Vereinsjugendversammlung
1. Die Jugendversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der Jugend sowie den gewählten
und berufenen Mitarbeiter*innen (siehe § 1) zusammen. Sie ist das oberste Organ der
Vereinsjugend.
Aufgaben der Jugendversammlung können sein:
1. Information über die Aktivitäten des vergangenen Jahres, (inkl. eines Kassenberichts,
sofern eine eigene Jugendkasse existiert).
2. Entlastung und Wahl des Jugendvorstandes.
3. Ideen für die Arbeit des neuen Jugendvorstandes entwickeln.
4. Besprechung grundsätzlicher Fragen der Vereinsjugendarbeit.
5. Ggf. Beschluss über eine Veranstaltungsplanung des kommenden Jahres und ggf. die
Beantragung von benötigten Mitteln.
6. Entscheidung über den Inhalt der Jugendordnung.
2. Die ordentliche Jugendversammlung findet jährlich mindestens einmal, mindestens 4
Wochen vor der Mitgliederversammlung, statt.
3. Sie wird 2 Wochen vorher vom Vereinsjugendvorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung
und der eingereichten Anträge einberufen.
Dies geschieht über den Aushang; die Vereinshomepage; über die Übungsleiter*innen und
eine Einladung per E-Mail.
Weitere Jugendversammlungen finden statt, wenn eine Mehrheit des Jugendvorstandes dies
beschlossen hat oder auf Antrag von 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder der
Jugendversammlung.
4. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
§ 6 Vereinsjugendvorstand
1. Der Vereinsjugendvorstand besteht aus
1. dem Jugendwart und/oder der Jugendwartin und deren Stellvertreter*in (das
Mindestalter beträgt 18 Jahre), diese werden über die MV bestätigt,
2. dem Jugendsprecher (das Höchstalter beträgt 18 Jahre).
2. Der Vereinsjugendvorstand ist zuständig für die Kinder- und Jugendangelegenheiten des
Vereins. Er entscheidet über die Verwendung spezieller Mittel im Rahmen der Beschlüsse
der Jugendversammlung.
3. Zu den Aufgaben des Jugendvorstandes gehören die Planung von Vereinsangeboten der
fachlichen und überfachlichen Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche (siehe Ideenliste in
der Infothek der Sportjugend Hessen), die Umsetzung der Grundsätze und die Vertretung der
Vereinsjugendinteressen nach innen (Impulse für attraktive neue Angebote) und außen
(Kontakt zur Sportkreisjugend, zu anderen Vereinen, zur Jugendpflege), siehe § 3.
4. In den Vereinsjugendvorstand ist jedes Vereinsmitglied wählbar; für Jugendsprecher*innen
gilt eine Altersbegrenzung. Der Jugendvorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
5. Der Vereinsjugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung, der
Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung und der Vereinssatzung.
6. Die Treffen des Vereinsjugendvorstandes finden nach Bedarf statt.
7. In Absprache mit dem Vereinsjugendvorstand können weitere Personen oder ganze
Juniorteams konkrete, meist zeitlich begrenzte Projekte durchführen.
§ 7 Jugendordnungsänderungen
Änderungen der Jugendordnung können nur nach vorheriger Ankündigung von der jährlichen
Vereinsjugendversammlung oder einer speziell zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen
Vereinsjugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.
§ 8 Inkrafttreten
Die Jugendordnung tritt mit der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung vom ..........in
Kraft.

Newsletter

Noch nicht auf unserem Emailverteiler?

Dann melde dich fix hier an!

Zum Telegram-Info-Kanal geht es hier.

 

Smile

Du kannst uns, wenn du bei dem großen Online-Kaufhaus einkaufen solltest, dort unterstützen:

https://smile.amazon.de/ch/31-250-50768

Spenden

Wir freuen uns auch über Spenden.

Facebook Image

Login Form

Please read this before registering.

JSN Epic is designed by JoomlaShine.com